Die deutsche gesetzliche Unfallversicherung ist Teil des deutschen Sozialversicherungssystems und bietet Versicherungsschutz bei Arbeitsunfällen, Wegeunfällen und Berufskrankheiten an.
Träger der gesetzlichen Unfallversicherung sind die gewerblichen Berufsgenossenschaften, die Unfallkassen der öffentlichen Hand und die landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften. Jeder Arbeitgeber ist gesetzlich dazu verpflichtet, seine Beschäftigten bei einer Berufsgenossenschaft anzumelden und Beiträge zu entrichten.
Arbeitsunfälle sind Unfälle, die sich während der Arbeit oder auf dem Weg zur Arbeit oder nach Hause ereignen. Zu den versicherten Leistungen gehören die medizinische Behandlung und Rehabilitation, die Gewährung von Renten bei dauerhaften Beeinträchtigungen, die Übernahme von Kosten für Hilfsmittel und Prothesen sowie Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben.
Berufskrankheiten sind Krankheiten, die durch bestimmte Tätigkeiten oder Einwirkungen am Arbeitsplatz entstehen, wie beispielsweise Lärmschwerhörigkeit oder Berufskrankheiten durch Asbestbelastung. Auch hier werden medizinische Behandlung, Rehabilitation und Rentenleistungen gewährt.
Die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung werden von den Arbeitgebern getragen und richten sich nach dem Lohnsummenanteil, der Gefährdungsklasse des Betriebes und der Unfallhäufigkeit. Arbeitnehmer sind automatisch über ihren Arbeitgeber versichert und müssen keine eigenen Beiträge entrichten.
Die gesetzliche Unfallversicherung in Deutschland deckt somit die Risiken von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten ab und stellt sicher, dass Betroffene angemessene Unterstützung und Versorgung erhalten.
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